FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine professionelle Hochzeitssängerin?

Die Preise für eine professionelle Hochzeitssängerin liegen im Schnitt zwischen 250,- und 450,- Euro für einen Solo-Auftritt und einer Songanzahl zw. 2 und 5 Liedern.
Meine Preise liegen im moderaten Bereich, je nach Songanzahl und Arbeitsaufwand zw. 280,- Euro, wenn ich solo auftrete und bis zu 530,- Euro, wenn ein Musiker dazu gebucht wird.
Pro Trauung kann ich einen Wunschtitel (der nicht in meinem festen Repertoire zu finden ist) erfüllen.
Sollen es zwei oder mehr sein, muss ich je nach Aufwand, zw. 40,- und 80,- Euro Aufpreis berechnen und deutlich früher mit den Songvorbereitungen beginnen, d.h. die Songauswahl sollte mind. 6 Wochen vor der Trauung „stehen“.


Wie weit fahre ich für eine Trauung?

Mein Radius beträgt 100 km für eine standesamtliche, kirchliche oder freie Trauung. Wenn es mal 120km sind, ist das auch kein Problem.
Die Fahrtkosten sollten nur nicht die Kosten des Auftritts übersteigen. Wenn ich für einen einstündigen Auftritt 3 Stunden hin und zurück fahren muss, ist das einfach eine zu lange Fahrtzeit und das Brautpaar muss zu hohe Fahrtkosten tragen.
Auch ökologisch gesehen, ist es in diesem Fall sinnvoller, eine Sängerin vor Ort zu engagieren.


Wieviele Lieder werden normalerweise während einer Zeremonie gesungen?

Das hängt davon ab, ob ich die musikalische Gestaltung der Zeremonie alleine übernehme oder ob noch ein Organist engagiert wird. Dieser spielt meist zum Einzug und zum Auszug und begleitet die Gemeindelieder.
Bei den meisten kirchlichen und standesamtlichen Trauungen singe ich drei Lieder.
Bei freien Traungen sind es aber auch manchmal 4 oder 5, da hier in den meisten Fällen keine weiteren musikalischen Beiträge dazu kommen.
Bei kirchlichen Trauungen singe ich oft das erste Lied nach der Begrüssung oder Lesung, eines direkt nach dem Ringtausch bzw. Kuss und eines kurz vor dem Orgel-Auszug.


Wann sollte man buchen?

Manche Paare fragen schon mehr als ein Jahr vor ihrer Hochzeit an, dann sind die Chancen eine gute Sängerin zu „erwischen“ sehr hoch.
Bei kurzfristigen Anfragen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die entsprechende Sängerin nicht mehr verfügbar ist. In meinem Fall reicht oft ein halbes Jahr vorher. Manche Termine bleiben auch frei ( aus unerklärlichen Gründen ).
Bitte einfach unverbindlich anfragen, ich bin oft auch noch kurzfristig buchbar oder kann sehr gute Kolleginnen vermitteln.


Was muss am Ort der Veranstaltung vorhanden sein?

Ich benötige vor Ort einen normalen Stromanschluss in Reichweite ( eine Kabeltrommel habe ich dabei ). Findet die Zeremonie im Freien statt, muss ein Stromkabel gelegt werden. Ausserdem brauche ich einen Sonnen- und Regenschutz.
Meist reicht ein Schirm oder Pavillon aus, so dass die Gesangsanlage plus Boxen (und ich) nicht dauerhaft der prallen Sonne ausgesetzt sind.
Ein schattenspendender Baum ist natürlich am schönsten.


Wird eine Soundanlage mitgebracht?

Ja, ich habe meine kleine ( sehr gut klingende ) Anlage immer dabei. ( Sie besteht aus einem Mischpult plus zwei kleinen Mackie-Boxen ) plus Gesangs-Mikrophon und mp3- Player für die Begleitmusik.
Ist kein Strom vor Ort ( was beispielsweise bei einer Beerdigung im Friedwald der Fall ist ) bringe ich eine Akkubox mit. Ausserdem kann ich ein zweites Mikrophon für die Traurednerin / den Trauredner bereit stellen. ( Hier berechne ich i.d. Regel 20,- Aufpreis ).


Wieviel Zeit benötigt der Aufbau?

Ich bin normalerweise 1 Stunde vor Auftrittbeginn vor Ort. So habe ich genügend Zeit für den Aufbau, und den Soundcheck, bevor die Gäste eintreffen.
Wichtg ist ausserdem, dass die Kirche entsprechend früh geöffnet ist ( und die Empore, wenn von oben gesungen werden soll ) und der Strom angeschaltet ist.


Darf Foto- oder Videomaterial des Auftritts veröffentlicht werden?

Werden Fotos und Videos während der Gesangsdarbietung aufgenommen, dürfen diese nur für den privaten Gebrauch verwendet werden. Veröffentlichungen auf Facebook, Twitter, Youtube oder anderen Webseiten sind nicht erlaubt und bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung des Künstlers.
Sie können mir aber gerne die Aufnahmen zusenden, dann ich kann ich entscheiden, ob es veröffentlicht werden darf.


Müssen wir einen Vertrag machen?

Bei Trauungen mache ich meistens keinen Vertrag.
Wenn das Brautpaar Wert darauf legt, setze ich gerne einen Vertrag auf.
In den vielen Jahren, die ich als Hochzeitssängerin tätig bin, hat bis jetzt immer eine verbindliche Bestätigungsmail ausgereicht.
Im Krankheitsfall tue ich alles mir mögliche, um eine professionelle Kollegin zu vermitteln, die mich adäquat vertritt.


Was passiert bei einer Stornierung?

Bei einer Stornierung ( ohne triftigen Grund bzw. ohne ärztliches Attest ) bis 2 Wochen vor dem Auftritt wird eine Stornogebühr von 50 % der Gage berechnet.
Bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als 14 Tagen wird die volle Gage kalkuliert.